Immobilienverwaltung Assessor jur. Dirk Klußmann
ImmobilienverwaltungAssessor jur. Dirk Klußmann

Haben Sie sich als Wohnungseigentümer auch schon einmal folgende Fragen gestellt:

  • Gibt es eigentlich eine Vorschrift, die besagt, wann die Hausgeldabrechnung spätestens vorliegen muss?
  • Was ist im Falle einer Insolvenz eines Wohnungseigentümers zu tun? Wer kommt dann für das Hausgeld auf?
  • Ist unsere WEG gut versichert? Auch gegen Elementarschäden?
  • Kann eine WEG beschließen, den Fernsehempfang von Kabel auf Sat umzustellen? Welche  Mehrheit wäre ggf. erforderlich?
  • Wer darf mich in einer Eigentümerversammlung vertreten? Darf ich mich durch einen Rechtsanwalt unterstützen lassen?
  • Kann die Eigentümergemeinschaft beschließen, dass keine Hunde gehalten werden dürfen?
  • Ist das Grillen im Garten nun eigentlich erlaubt oder nicht?
  • Welche Gewährleistungsansprüche hat die WEG gegenüber Handwerkern?
  • Wann verjähren diese  Ansprüche? Gilt etwas anderes beim Vorliegen sogenannter "Versteckter Mängel"? Gibt es die überhaupt???
  • Spricht eigentlich etwas dagegen, wenn unsere Immobilienverwaltung einen eigenen Hausmeisterdienst in unserer WEG einsetzt?
  • Welchen Sinn hat eigentlich die vielfach vorgeschriebene Verwalterzustimmung zu einer Wohnungsveräußerung? Lässt sich dieses Erfordernis aufheben (ja, sehr einfach sogar)?

 

Gerne beantworte ich Ihnen diese und andere Fragen.

 

Dabei gibt es häufig keine allgemeingültige und mit absoluter Sicherheit "richtige" Antwort. In solchen Fällen zeige ich Ihnen auf,  welche Tendenzen in der Rechtsprechung zu dieser Frage herrschen und wie man einer Auseinandersetzung am Besten aus dem Weg geht.

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